In einem aufsehenerregenden Urteil hat das italienische Verfassungsgericht die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare gestärkt und damit das Kindeswohl in den Vordergrund gestellt. Damit wurde ein deutlicher Kontrapunkt zur konservativen Familienpolitik der Regierung Meloni gesetzt. Das Gericht entschied, dass nicht nur die leibliche Mutter eines Kindes als Elternteil anerkannt werden kann, sondern auch ihre Partnerin. Dies gilt jedoch nur, wenn das Kind im Ausland mittels künstlicher Befruchtung gezeugt wurde.
Mit dieser Entscheidung wird eine jahrelange rechtliche Grauzone beendet. In dieser hatten einige italienische Gemeinden – vor allem progressive Großstädte wie Mailand – bereits damit begonnen, beide Frauen als Elternteile zu registrieren. Die Regierung Meloni hatte diese Praxis mehrfach zu unterbinden versucht, sich dabei jedoch nun klar gegen die Verfassung gestellt. Laut Gericht stehe das Wohl des Kindes über ideologischen Familienbildern. Ein stabiles, rechtlich gesichertes Verhältnis zu beiden Elternteilen sei entscheidend.
Urteil hat Signalwirkung für Regenbogenfamilien in Italien
Das Urteil erklärt Teile des Gesetzes 40/2004 über künstliche Befruchtung für verfassungswidrig. Damit schafft es klare Verhältnisse für Familien, die bisher nur im rechtlichen Niemandsland existierten. Der Entscheid hat Symbolkraft, denn er stellt sich nicht nur gegen die rigide Haltung der Regierung Meloni, sondern auch hinter die Realität vieler Regenbogenfamilien in Italien.
Zahlreiche Politiker:innen und Organisationen zeigten sich erleichtert und erfreut über das Urteil. Es sei ein wichtiger Schritt hin zu mehr rechtlicher Sicherheit und gesellschaftlicher Anerkennung für Familien, die nicht dem klassischen Vater-Mutter-Kind-Modell entsprechen. Gleichzeitig ist es eine schmerzhafte juristische Niederlage für die Regierung, die sich in Familienfragen ideologisch zunehmend isoliert.