Die polnische Regierung hat einen neuen Anlauf unternommen, um gleich- und verschiedengeschlechtlichen Paaren erstmals einen rechtlichen Rahmen zu geben. Am Dienstag wurde ein entsprechender Gesetzentwurf in das Parlament eingebracht. Ziel ist es, eingetragene Partnerschaften zu ermöglichen. Dies ist ein Schritt, der in dem stark katholisch geprägten Land seit Jahren diskutiert wird.
Eingetragene Partnerschaften in Polen: Was der Entwurf vorsieht – und was nicht
Der Vorschlag sieht vor, dass homosexuelle Paare künftig gegenseitig medizinische Auskünfte erhalten, erbrechtlich abgesichert sind und gemeinsam steuerlich veranlagt werden können. Damit würde Polen erstmals grundlegende Rechte für Paare schaffen, die bislang rechtlich unsichtbar waren. Ein gemeinsamer Familienname oder das Recht auf Adoption sind hingegen nicht Teil des Entwurfs. Auch eine Öffnung der Ehe ist nicht vorgesehen.
Trotz dieser Einschränkungen gilt der Gesetzentwurf als das bislang weitreichendste Vorhaben zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare in Polen. Seine Umsetzung ist jedoch alles andere als sicher.
Politische Hürden und die Stimmung im Land
Gleichstellungsministerin Katarzyna Kotula sprach von einem „historischen Moment” und verwies auf jahrelange Vorarbeit. Gleichzeitig formiert sich massiver Widerstand aus konservativen Kreisen, die solche Reformen seit Langem als Angriff auf traditionelle Werte darstellen.
Selbst bei einer Mehrheit im Parlament könnte das Projekt noch scheitern, denn Präsident Karol Nawrocki hat mehrfach angekündigt, Gesetze zu blockieren, die seiner Ansicht nach den verfassungsrechtlichen Schutz der Ehe berühren.
Ein Blick auf aktuelle Umfragen zeigt ein gespaltenes Bild. Laut dem Meinungsforschungsinstitut Ipsos unterstützen nur 31 Prozent der Bevölkerung die Öffnung der Ehe für alle Paare. Deutlich größer ist die Zustimmung zu eingetragenen Partnerschaften: 62 Prozent befürworten zumindest diese Form der rechtlichen Anerkennung. Damit bleibt der Gesetzentwurf ein politischer Balanceakt mit ungewissem Ausgang.