Malaysia: Hotel muss schließen, weil es sich online als „gay-friendly“ bezeichnete

In Malaysia sorgt das Vorgehen einer Behörde gegen ein Hotel für Aufsehen. Auslöser war offenbar nicht ein konkreter Vorfall mit Gästen, sondern die Selbstbezeichnung des Hotels als „gay-friendly“ im Internet. Nach Beschwerden aus der Nachbarschaft folgten eine Kontrolle, die Anordnung zur Schließung und juristische Schritte gegen den Betreiber.

Kontrolle in Malakka nach Hinweisen aus der Bevölkerung

Die Razzia fand in Malakka im Südwesten des Landes statt. Laut Angaben aus dem Umfeld der Aktion rückten Mitarbeitende der örtlichen Verwaltung gemeinsam mit Vertretern der nationalen Religionsbehörde an. Der Einsatz wurde demnach mit Meldungen von Anwohnern begründet, die sich an der Online-Vermarktung des Hotels störten.

Kaum Belegung, trotzdem Konsequenzen

Als die Beamten gegen 11 Uhr am Vormittag eintrafen, war das Gebäude nahezu ungenutzt. Das Hotel verfügt über 37 Zimmer, doch vor Ort gab es praktisch keine Gäste. Lediglich in einem Raum sah es so aus, als sei er kurz zuvor bewohnt worden: Das Bett war beispielsweise nicht gemacht. Außerdem wurden dort Kondome gefunden. Personen, die diesem Zimmer zugeordnet werden konnten, waren zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht anwesend.

Lizenz entzogen, Betreiber vor Gericht erwartet

Trotz der geringen Auslastung reichte der Fund für die Behörden aus, um harte Maßnahmen zu verhängen. Dem Hotel wurde die Schließung auferlegt und die Betriebserlaubnis entzogen. Der Eigentümer muss sich nun vor Gericht verantworten und erklären, warum das Haus mit dem Label „gay-friendly” beworben wurde. Im Raum steht eine mehrjährige Haftstrafe.

Verweis auf Scharia und Strafrecht

Die Beteiligten nannten mögliche Verstöße gegen Bestimmungen, die sich auf islamisches Recht stützen, als Begründung. In diesem Kontext werden gleichgeschlechtliche Handlungen teils als „widernatürlich“ bewertet und können mit sehr hohen Strafen belegt werden. In den genannten Regelwerken ist von bis zu zwanzig Jahren Gefängnis die Rede. Auch das Bewerben oder Befürworten entsprechender Angebote kann demnach strafrechtliche Folgen haben. Hier werden bis zu drei Jahre Haft genannt.

Was Reisende daraus mitnehmen sollten

Der Fall zeigt schwulen Reisenden, wie schnell eine Selbstauskunft im Netz in bestimmten Ländern zum Problem werden kann – sowohl für Betriebe als auch für die Menschen vor Ort. Wer eine Reise nach Malaysia plant, sollte sich vorab realistisch mit der rechtlichen Lage und der gesellschaftlichen Stimmung auseinandersetzen und besonders sorgfältig abwägen, welche Angaben man öffentlich macht.

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