Polizei stürmt Schwulenparty in Hotel in Süd-Jakarta

Die Polizei der Region Jakarta hat am Samstagabend eine Gay-Party in einem Hotel im Stadtteil Kuningan im Süden Jakartas gestürmt. Insgesamt wurden 56 Personen festgenommen, darunter drei Organisatoren.

Organisatoren als Hauptverdächtige identifiziert

Die drei Verdächtigen sind RH, RE und BP. Nach Angaben der Polizei mieteten RH und RE das Hotelzimmer, während BP die Veranstaltung organisierte und die Teilnehmer einlud.

Keine Eintrittsgebühren – dennoch schwere Vorwürfe

EDen Ermittlungen zufolge mussten die Teilnehmer keinen Eintritt bezahlen. Dennoch werden die Verdächtigen auf der Grundlage von Artikel 33 in Verbindung mit Artikel 7 des Gesetzes Nr. 44 von 2008 über Pornografie angeklagt. Im Falle einer Verurteilung drohen ihnen Haftstrafen zwischen zwei und 15 Jahren.

Details zum Ablauf der Party

Polizeisprecher Ade Ary erklärte, dass einer der Organisatoren, D., die Gäste zu Beginn der Veranstaltung ermutigt habe, Spaß zu haben und die Party zu genießen. Die Polizei beschlagnahmte bei der Razzia verschiedene Beweismittel, darunter Verhütungsmittel und Medikamente zur HIV-Prävention.

Unterstützung durch Hotelmanagement und Sicherheitspersonal

Nach Angaben der Polizei wurde der Einsatz von der Hotelleitung, dem Sicherheitspersonal und den Technikern unterstützt. Dies erleichterte den Einsatzkräften den Zugang zum Veranstaltungsort.

Appell der Polizei an die Öffentlichkeit

Ade Ary appellierte an das Publikum, keine Aktivitäten zu unternehmen, die gegen das Gesetz oder die gesellschaftlichen Normen verstoßen, insbesondere in Bezug auf Pornografie und moralisches Verhalten. „Dies sollte eine Mahnung an alle sein, das Gesetz und den moralischen Anstand zu respektieren“, betonte er.

Rechtlicher Hintergrund: Homosexualität in Indonesien

Zwar sind einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen in Indonesien derzeit nicht ausdrücklich strafbar. Artikel 292 des indonesischen Strafgesetzbuches sieht jedoch für homosexuelle Handlungen mit Minderjährigen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.

Darüber hinaus wird mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes Nr. 1/2023 im Jahr 2026 ein weiterer Strafrahmen für homosexuelle Handlungen im Zusammenhang mit unsittlichem Verhalten, Gewalt oder Pornografie eingeführt. Die sexuelle Orientierung allein bleibt jedoch straffrei.

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